Das Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, hat eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen für den gesamten Landkreis Görlitz erlassen (siehe unten). Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Landkreisjournal am 22. Juni 2018 und tritt somit am 23.06.2018 rechtswirksam in Kraft.
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