ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS:
Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt!
Der Freistaat Sachsen trifft weiterführende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen und beschließt eine weitere Allgemeinverfügung, welche die Ausgangsbeschränkungen regelt. Sie tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.