Das Landratsamt Görlitz informiert (Stand: 24.03.2020, 15 Uhr):
Im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu den Ausgangsbeschränkungen und deren Umsetzung durch verstärkte Kontrollen ist der Landkreis Görlitz in enger Abstimmung mit den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden sowie der Landespolizei. Aus gegebenen Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wochenmärkte zunächst bis 5. April 2020 nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus ist jeglicher Vereinssport in den Turnhallen zu unterlassen.
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Wochenmärkte finden nicht statt
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