Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung regelt, dass der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten ist.
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Allgemeinverfügung zu Alkoholverbotszonen (Auszug WSW)
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