Das Kabinett hat am 12. Februar 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.
Verweise: