Mit dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 5. März 2021 regelt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz die Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 SächsCoronaSchVO bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100:
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