Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Werktagen am gestrigen Sonnabend, 20. März 2021, müssen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung folgende Maßnahmen ab Dienstag, 23. März 2021, ergriffen werden:
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Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Werktagen am gestrigen Sonnabend, 20. März 2021, müssen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung folgende Maßnahmen ab Dienstag, 23. März 2021, ergriffen werden: