Mit dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) regelt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz die nunmehr inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 SächsCoronaSchVO:
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Mit dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) regelt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz die nunmehr inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 SächsCoronaSchVO: