Mit heutiger Bekanntmachung des Freistaats Sachsen gelten die bestehenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung nun bis 9. Mai 2021 weiter.
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Mit heutiger Bekanntmachung des Freistaats Sachsen gelten die bestehenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung nun bis 9. Mai 2021 weiter.