Nach Beschluss des Bundestages tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021, in Kraft. Der Bundesrat verzichtete in seiner heutigen Sitzung darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sachsen hat eine Protokollerklärung abgegeben (Anhang).
Das geänderte Bundesgesetz gilt unmittelbar im gesamten Freistaat Sachsen.