Im Rahmen ihrer Kabinettssitzung am 24. Mai 2022 hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni 2022 zu verlängern.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort.
Im Rahmen ihrer Kabinettssitzung am 24. Mai 2022 hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni 2022 zu verlängern.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort.