Das Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde hat auch dieses Jahr wieder eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme mittels Pumpen angeordnet. Mit der Allgemeinverfügung wird die ansonsten erlaubnisfreie Gewässerbenutzung für Eigentümer- und Anlieger von Grundstücken an oberirdischen Gewässern gemäß § 26 Wasserhaushaltsgesetz aufgrund der bestehenden Niedrigwasserverhältnisse eingeschränkt.
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